Das Finanzministerium Thüringen hat in einer Kurzinformation vom 15.03.2021 mitgeteilt, dass es für die Bemessung der Abschreibung für die Abnutzung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität nicht zu beanstanden sei, wenn von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 – 10 Jahre für sogenannte Wallbox bzw. Wall Connector ausgegangen wird.
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