a) Entlastung für Eltern – Kinderkrankentage
Die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden nochmals um 10 Tage pro Elternteil und Kind ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage. Jedes Elternteil hat im Jahr 2021 nun insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelungen treten rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.
b) Entlastung für Eltern – Kinderbonus 2021
Eltern erhalten für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Ausgezahlt wird er im Mai 2021.
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