Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23.04.2021 ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens 2 Corona-Tests pro Woche anbieten. Das Kabinett hatte die Corona-Arbeitsschutzordnung noch einmal erweitert. Die Art der Tests ist egal – es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet das Testangebot anzunehmen. Es gibt auch keine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis.
Mai
15
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