Aus ertragsteuerlicher Sicht gehört zum sogenannten Mitunternehmeranteil neben der Beteiligung an der Personengesellschaft auch das sogenannte Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters. Wenn ein solcher Mitunternehmeranteil Gegenstand einer Schenkung ist, sollte aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht stets darauf geachtet werden, dass das Sonderbetriebsvermögen gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen wird. Eine isolierte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht nicht nach §§ 13 a, 13b ErbStG begünstigungsfähig, wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 klarstellt.
Apr
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