Der BFH hat mit Urteil vom 07.07.2020 entschieden, dass die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge auch dann gilt, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, auch wenn es sich um eine einjährige Trainingslizenz mit laufenden Monatsbeträgen handelt.
Jan.
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