Im Juli 2020 hatten einige Bundesländer beschlossen, Unternehmern, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Hierzu hatte sich das BMF mit Schreiben vom 18. August 2020 geäußert und weiterhin auf die Frist des 30. September 2020 hingewiesen. Daraufhin haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nunmehr betont, dass sie weiterhin an dieser Regelung festhalten wollen.
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