Mit Schreiben vom 18. September 2020 hat das BMF zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung vor dem Hintergrund zahlreicher EUGH- und BFH-Urteile Stellung genommen und entsprechende Anpassungen im Umsatzsteueranwendungserlass vorgenommen.
Das BMF geht auf folgende Inhalte ein:
– Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
– Ausnahme von dem Erforderniss des Besitzes einer ordnungsmäßigen Rechnung (objektiver Nachweis einzelner materieller Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug).
– Rechnungsberichtigung oder Stornierung und Neuerteilung.
– Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
– Kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 AO
Comments are closed.