Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2020 entschieden, dass die bei einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Todesfall eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs eine Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 1 BGB sein kann.
Comments are closed.