Seit dem 07.08.2020 können Ausbildungsbetriebe finanzielle Förderung aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Dabei richtet sich das Förderprogramm an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche bis zu 249 Beschäftigte haben. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29.02.2020 zugrunde gelegt. Ziel des Programms ist es Ausbildungsplätze zu erhalten, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden und die Übernahmen bei Insolvenzen zu fördern.
Der Zeitraum des Beginns des Ausbildungsvertrages muss zwischen dem 01.08.2020 und dem 15.02.2021 liegen, wobei dies nicht den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages berührt.
Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungsprämie ist, dass der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen ist, so dass die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebes im April und Mai 2020 im Vergleich zum April / Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 % eingebrochen ist. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum. Der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, wobei zusätzlich zum Antrag eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf benötigt wird.
Für weitere Detailfragen bezüglich der Programme siehe 5. und 6. steht Ihnen unser Büro gerne zur Seite.
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