Das Finanzgericht Thüringen hat in seinem Urteil vom 22. Oktober 2019 wie folgt entschieden:
a) Lässt der Steuerpflichtige eine grundsätzlich nach § 35a Abs. 3 EStG steuerbegünstigte Handwerkerleistung durch eine GmbH erbringen, an der er beteiligt ist und wird die Handwerkerrechnung durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto des Gesellschafters beglichen, so sind die formellen Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht erfüllt (…Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung…).
b) Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es unbedingt erforderlich, dass die Zahlung mit Einbindung eines Kreditinstituts und entsprechender bankmäßiger Dokumentation des Zahlungsvorgangs abgewickelt wird.
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