Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil vom 19. Februar 2020 Kriterien aufgestellt, mit denen der Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw entkräftet werden kann. In diesem Sachverhalt hatte eine alleinstehende Person sowohl einen betrieblichen Pkw als auch einen privaten Pkw, berechnete bei dem betrieblichen Pkw keine Kfz-Nutzung und führte kein Fahrtenbuch.
Grundsätzlich spricht der Beweis des ersten Anscheins nach der allgemeinen Lebenserfahrung dafür, dass betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden können. Dieser Anscheinsbeweis kann allerding umso leichter erschüttert werden, je weniger sich das betriebliche und private Fahrzeug in Status und Gebrauchtwert unterscheidet. Diese beiden Positionen Status und Gebrauchswert hat das Finanzgericht näher konkretisiert.
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