Der Koalitionsausschuss hat vereinbart, unterjährig vorab einen pauschalen Verlustrücktrag von 2020 nach 2019 zur Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer inkl. Annexsteuern 2019 zu ermöglichen. Damit soll den Unternehmen zusätzliche Liquidität in der Krise bereitgestellt werden, indem eine Steuererstattung aus dem Verlustrücktrag von 2020 nach 2019 im Rahmen der Veranlagung 2019 bereits heute durch die Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 teilweise ausgezahlt wird. Mittels einer Stundungslösung wird die korrekte Besteuerung nach Abschluss der Veranlagungen für die Jahre 2019 und 2020 sichergestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt. Die Steuerpflichtigen dürfen noch nicht für den Veranlagungszeitraum 2019 veranlagt worden sein und müssen wesentlich negativ von der Corona-Pandemie betroffen sein. Es ist ein Antrag des Steuerpflichtigen notwendig.
Mai
14
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