Aufgrund der aktuellen Situation werden zunächst die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können in erheblichem Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Am 23. März 2020 ist daher das neue KfW Sonderprogramm 2020 aufgelegt worden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und einen vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu € 3 Mio. sollen weitere Erleichterungen für die Wirtschaft schaffen. Darüber hinaus sollen eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 % bei Betriebsmitteln und Investitionen von Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Das KfW Sonderprogramm 2020 wird über die folgenden Programme umgesetzt:
– KfW Unternehmerkredit (037/047) und ERP Gründerkredit- Universell (073/074/075/076):
Die Förderbedingungen für diese Kredite wurden modifiziert und erheblich erweitert.
– Sonderprogramm Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855):
Dieses ermöglicht große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligungen der KfW.
Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Die Anträge können seit dem 23. März 2020 über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der web-Seite der KfW. Außerdem hat das BMWI ein Faktenblatt zu dem KfW Sonderprogramm herausgegeben.
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