Das Land Baden-Württemberg wird Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften ab sofort zinslos stunden, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten. Zu den Pächtern gehören beispielsweise Gastronomiebetriebe in staatlichen Schlössern, Unternehmen in Büroräumen, Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken wie auch Einzelhändler in Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung. Betroffene Unternehmen und Personen sollen sich direkt per Telefon oder e-mail an ihre bekannte Kontaktperson wenden, um die Mietstundung zu vereinbaren. Die Stundungsmöglichkeit gilt auch für private Mieterinnen und Mieter in Landesgebäuden, wenn die Mieter beispielsweise durch Kurzarbeit etc. die Miete nicht zahlen können.
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