Ab Juni 2020 verschicken die Finanzämter keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr und empfehlen daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.
Bisher erhielten Steuerpflichtige, die Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer und Körperschaftsteuer leisten müssen, quartalsweise Erinnerungen an die fälligen Zahlungen. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden im I. Quartal 2020 nun zum letzten Mal verschickt. Ab Juli 2020 wird der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt. Durch diese Maßnahme werden erhebliche Einsparungen an Porto und Papierkosten erzielt. Um die entsprechenden Steuervorauszahlungen pünktlich zu bezahlen und keine Säumniszuschläge zu riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Ein entsprechender Vordruck der Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wird mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt.
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