Der BFH hat in einem Urteil vom 17.07.2019 entschieden, dass auch Zinsen bei sogenannten durchlaufenden Krediten bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Der Sachverhalt betraf ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck darin bestand, Darlehen aufzunehmen und einer Tochtergesellschaft weiterzureichen.
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