Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist bei einem Pkw nur dann möglich, wenn eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung vorliegt. Dies ist eine Nutzung von mehr als 90 %.
Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 10.07.2019 entschieden, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden muss.
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