Mit Urteil vom 12.07.2019 hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass das Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen gemäß Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes im Rahmen der AfA-Bemessung nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist. Es bedarf hier nicht eines Bausubstanzgutachtens.
Die Revision wurde zugelassen.
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