Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge dem Fremdvergleichsgrundsatz.
Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist steuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird.
BFH-Urteil vom 22.05.2019
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