Der BFH hat mit Urteil vom 22.11.2018 entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Stattdessen erbringen die einzelnen Gesellschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen. Die Bundessteuerberaterkammer appelliert an die Finanzverwaltung, das BFH-Urteil nicht im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und die in anderen Urteilen des BFH vertretene Rechtsauffassung gesetzlich zu regeln.
Bundessteuerberaterkammer, Eingabe vom 24.06.2019
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