Das BMF hat am 08.05.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobiliät und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften veröffentlicht. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:
- Einführung einer Sonderabschreibung für nach dem 31.12.2019 angeschaffte rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung.
- Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs, d.h. die 0,5 %-Regelung soll für Anschaffungen bis einschließlich 31.12.2030 verlängert werden.
- Verlängerung der Steuerbefreiung des zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Elektrofahrrads durch den Arbeitgeber bis zum Ablauf des Jahres 2030.
- Neue Pauschalbesteuerung von 25 % (anstatt 15 %) für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
- Anhebung der Verpflegungspauschalen von € 24,00 auf € 28,00 und € 12,00 auf € 14,00.
- Bei der Grunderwerbsteuer Absenkung der Beteiligungsschwellen von 95 % auf 90 % sowie der Anhebung der Haltefristen von 5 auf 10 Jahre.
Die Verbände sind bezüglich des Referentenentwurfes bis zum 05.06.2019 zur Stellungnahme aufgefordert, wobei das Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden soll.
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