Grundsätzlich ist die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine Befreiung kann nur ausnahmsweise nach § 3 Nr. 6 GrEStG eintreten, wenn die Übertragung auf dem Willen des schenkenden Elternteils beruht und sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt.
BFH-Urteil vom 07.11.2018
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