In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen oder vermieten wollen. Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 01.07.2019 ab. Auch hier gilt die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Es ist zu beachten, dass die Energieausweise verlängert werden müssen. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
Einzige Ausnahme:
Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind.
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