Werden am selben Tag Anteile an drei voneinander unabhängigen Kapitalgesellschaften unentgeltlich übertragen, ist bei fehlendem einheitlichen Schenkungswillen jede Schenkung für sich zu beurteilen. Dies bedeutet, dass für jede Schenkung ein eigener Verschonungsabschlag möglich ist.
Finanzgericht Münster vom 09.07.2018
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