Der EuGH hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urlaubsrecht für unionsrechtswidrig erklärt. Kann ein Urlaub aufgrund des Todes nicht mehr in Anspruch genommen werden, ist der sich daraus ergebende finanzielle Abgeltungsanspruch vererbbar. Dies gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindesturlaub.
EuGH, Urteil vom 06.11.2018
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