In seiner am 21.09.2018 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die vorgesehene Kindergelderhöhung und die Anhebung des Kinderfreibetrags. Das geplante Familienentlastungsgesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
- Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um € 10,00 pro Kind und Monat.
- Entsprechend soll der Kinderfreibetrag angepasst werden, er steigt 2019 und 2020 um jeweils € 192,00.
- Geplante erhöhte des Grundfreibetrags: von derzeit € 9.000,00 jährlich soll dieser ab 2019 auf € 9.168,00, ab 2020 auf € 9.408,00 steigen.
- Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression. Dementsprechend sollen die Eckwerte bei der Einkommensteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben werden. Für 2019 sieht der Entwurf eine Inflationsrate von 1,84 %, für 2020 von 1,95 % an.
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