Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen wird von den europäischen Finanzbehörden unterschiedlich praktiziert. Dies führt im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und kann eine Doppel- oder Nichtbesteuerung mit sich bringen.
Aus diesem Grund wurde die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um eine ausdrückliche Regelung über die Besteuerung von Gutscheinen ergänzt. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31.12.2018 Zeit, dies in nationales Recht umzusetzen.
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