Anhand einer fünfmonatigen Weltreise in einer Luxuskabine hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 12.06.2018 entschieden, inwieweit dies zu einer Schenkung zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Lebensgefährtin führt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg unterliegt die Mitnahme zu solch einer Luxusreise mangels Vermögensmehrung bei der Lebensgefährtin nicht der Schenkungsteuer. Vielmehr war die Zuwendung daran geknüpft gewesen, den Steuerpflichtigen zu begleiten. Die alleinige Mitnahme auf einer Kreuzfahrt ist nach Auffassung des Finanzgerichts im Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen. Eine Vermögensmehrung bei der Lebensgefährtin war auch nicht durch einen Verzicht des Klägers auf Wertausgleich erfolgt. Denn es handelte sich um Luxusaufwendungen, die die Lebensgefährtin sonst nicht aufgewandt hätte. Auch war durch das Erleben der Reise selbst keine Vermögensmehrung eingetreten. Die Begleitung auf der Reise erschöpft sich vielmehr im gemeinsamen Konsum.
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