Wie bereits den Medien zu entnehmen war, hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und damit für verfassungswidrig erklärt. Nach Darlegung des Bundesverfassungsgerichts führt das jahrzehntelange Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer. Der Gesetzgeber ist gehalten, spätestens bis zum 31.12.2019 eine neue Regelung zu treffen; nach Verkündigung einer Neuregelung dürfen diese Normen für weitere fünf Jahre ab der Verkündigung, längstens aber bis zum 31.12.2024 Anwendung finden.
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