Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden.
BFH-Urteil vom 06.12.2017
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