Die Europäische Kommission hat Pläne für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vorgestellt. Kernstück sind vier grundlegende Prinzipien:
- Betrugsbekämpfung: Künftig soll auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was skrupellose Unternehmen dazu verleitet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die Regierung abzuführen.
- Zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle soll es für grenzüberschreitende tätige Unternehmen einfacher werden, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmen sollen in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen können. Die Mitgliedstaaten sollen einander dann die Mehrwertsteuer weiterleiten, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
- Größere Kohärenz: Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht.
- Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, so dass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen sollen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen (zusammenfassende Meldung) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen müssen.Der Legislativvorschlag wird nun von den Mitgliedstaaten im Rat für Zustimmung und dem europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie vorlegen, damit die vorgeschlagene Mehrwertsteuer-Regelung gesetzt werden kann.
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