Den Rechnungszinsfuß von 6 % für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen hält das Finanzgericht Köln in seinem Beschluss vom 12.10.2017 für verfassungswidrig und hat daher beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen.
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