Auch hierzu ist ein Urteil des BFH am 14.12.2011 ergangen, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2017, Seite 1226. Danach sind betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerrechtlicher Rückstellungsverbote in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, beim Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, keinem Passivierungsverbot mehr unterworfen, sondern als ungewissen Verbindlichkeiten mit den Anschaffungskosten auszuweisen.
Comments are closed.