- Anhebung des Grundfreibetrag von jetzt € 8.820,00 auf € 9.000,00
- Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt € 4.716,00 auf € 4.788,00
- Anhebung des monatlichen Kindergeldes um € 2,00; für das erste und zweite Kind auf € 194,00 für das dritte Kind auf € 200,00, für das vierte und jedes weitere Kind auf € 225,00
- Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt € 8.820,00 auf € 9.000,00
- Ausgleich der kalten Progression durch Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 = 1,65 %
- Anhebung der Grundzulage für geförderte private Altersvorsorgeverträge (Riester) von € 154,00 auf € 175,00
Bezüglich des Kindergeldes ist zu beachten, dass Kindergeld nur noch für höchstens sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann, statt bisher 4 Jahre.
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