Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 29.08.2017 dem Bundesverfassungsgericht folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist es mit dem Grundgesetz insoweit vereinbart, wenn nicht genutzte Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind sofern innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber übergeht.
Für die Praxis empfiehlt sich daher, sämtliche von § 8c KStG betroffene Fälle offen zu halten.
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