Der BFH hat in einem Urteil vom 26.07.2017 entschieden, dass dann, wenn der Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zuwendet, das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines Gegenstandes erfährt, dies nicht zum Ablauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände führt.
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13
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