Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.07.2017 entschieden, dass die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht zu Industrie- und Handelshandelskammern verfassungsgemäß sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.07.2017 entschieden, dass die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht zu Industrie- und Handelshandelskammern verfassungsgemäß sind.
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