Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen

Ihr kompetenter Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung im Westen von Stuttgart

Unser Team
18Nov

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich?

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 18.07.2024 entschieden, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen.. Read More →
18Nov

Ermittlung der 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungsaufwendungen

Bei der Definition der anschaffungsnahen Herstellungsaufwendungen war strittig, ob darunter nur Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören oder auch Schönheitsreparaturen wie z. B.  Tapezieren, Anstreichen von.. Read More →
18Nov

Fahrten Wohnung Arbeitsstätte

Das Finanzgericht Niedersachen hat in seinem Urteil vom 03.04.2024 wie folgt entschieden: Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen.. Read More →

Kontaktieren Sie uns!

Wir nehmen unsere Beratungsaufgaben sehr persönlich. Als Mandant stehen Sie für uns stets im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, Ihre Unternehmensphilosophie mitzuleben und aktiv mitzugestalten.
Kontakt