Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen
Rechtsberatung in Kooperation
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

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Krypto-Lending im Ertragssteuerrecht

Kryptowährungen zu verleihen und dafür Zinsen zu erhalten, ist eine inzwischen weit verbreitete Anlagemöglichkeit. Ob es sich auf privater Ebene bei den gewährten.. Read More →
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Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 28.03.2024 entschieden, dass eine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 Gewerbesteuergesetz auch dann.. Read More →

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